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„Wärmeplanung ist kein Allheilmittel“

Die kommunale Wärmeplanung gilt als wichtige - vielleicht sogar eine der wichtigsten - Komponenten der Energiewende. Jetzt hat der Bundestag in einem Gesetz Details bestimmt. Der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, kommentiert den Beschluss

„Wärmenetze können einen wichtigen Beitrag zu einer klimaneutralen Energiewende leisten. Das Wärmeplanungsgesetz legt als Bundesgesetz dazu nun die Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung fest. Wir haben im Gesetzgebungsprozess darauf hingewiesen, dass diese Rahmenbedingungen die Realitäten der Kommunen berücksichtigen muss. Dazu gehört, dass die Planungskapazitäten am Markt beschränkt sind. Zudem muss jedem bewusst sein, dass eine Wärmeplanung eben nicht bedeutet, dass auch überall ein Wärmenetz entstehen wird. Ganz im Gegenteil, es wird viele Gebiete geben, die schon von vornherein überhaupt nicht für ein Wärmenetz geeignet sind. Dort ist es nicht sinnvoll, mit großem Aufwand zu planen“, so Jäger.

Fokussierung auf Gebiete, wo rentable Wärmenetze entstehen können

Deshalb müsse die Umsetzung des Gesetzes nun pragmatisch erfolgen. „Die Möglichkeit, solch offensichtlich ungeeignete Gebiete gleich von der Planungspflicht auszunehmen, muss einfach und unbürokratisch umgesetzt werden. Auch die vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 10.000 Einwohner muss so umgesetzt werden, dass diese mit den knappen Ressourcen geleistet werden kann. Die Kommunale Wärmeplanung wird nur dann erfolgreich sein, wenn die begrenzten Planungskapazitäten auf die Gebiete fokussiert werden, wo mit guter Wahrscheinlichkeit rentable Wärmenetze entstehen können.“ Eine solch schnelle und schlanke Zielausrichtung wäre zugleich ein wichtiger Beitrag für ein Erwartungsmanagement, führte Jäger weiter aus. Denn sehr wahrscheinlich werde sich der deutlich größere Teil der Eigentümer trotz der kommunalen Wärmeplanungspflicht dennoch selbst um die Wärmewende im eigenen Haus kümmern müssen. „Hier frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen hilft sowohl dem Klima als auch den Eigentümern. Die Wärmeplanung ist daher kein Allheilmittel“, erklärte der Präsident des Gemeindetags. 

Jäger: Änderung muss schnell greifen 

Jäger griff einen weiteren Aspekt aus den Bundestagsberatungen zum Wärmeplanungsgesetz heraus. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen schlug dem Deutschen Bundestag vor, im Rahmen dieses Artikelgesetzes auch die Heilungsvorschrift als Nachfolgeregelung des § 13b BauGB einzuführen. „Es ist gut, dass der Bundesgesetzgeber hier die Heilungsvorschrift auf den Weg bringt, die notwendig ist, um zahlreiche Städte und Gemeinden, insbesondere aber Familien und Bauwilligen vor einer ‚Mission Impossible‘ beim Wohnungsbau zu bewahren. Diese Änderung muss nun schnell greifen und in die Verwaltungspraxis eingeführt werden“, so Jäger.