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Verkehrsbehörden: Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren

Die Landesregierung hat eine Novelle der straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Genehmigungen schneller auszustellen. Gleichzeitig wird den unteren Straßenverkehrsbehörden mehr Entscheidungsfreiheit gegeben, indem bestimmte Prüfpflichten entfallen.

Mit einer neuen Gesetzesinitiative will Baden-Württemberg die Verfahren in den Straßenverkehrsbehörden beschleunigen und Bürokratie abbauen. Die Novelle der straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten sieht vor, dass Genehmigungen künftig zentral aus einer Hand erteilt werden können, statt dass mehrere Bezirke parallele Verfahren durchführen müssen. Das soll beispielsweise bei Baustellen an Landkreisgrenzen oder überregionalen Veranstaltungen wie Radrennen und Oldtimerausfahrten für schnellere Entscheidungen sorgen.

Zentrale Änderungen der Reform:

  • Genehmigungen aus einer Hand: Bisher notwendige parallele Verfahren in mehreren Behörden werden zusammengeführt.

  • Weniger Prüfpflichten: Fünf Verkehrszeichen, darunter das Überholverbot für Fahrräder, können künftig ohne Zustimmung des Verkehrsministeriums aufgestellt werden.

  • Mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort: Kommunale Straßenverkehrsbehörden erhalten mehr Kompetenzen, wodurch weniger Anträge an übergeordnete Behörden weitergeleitet werden müssen.

  • Übersichtliche Neustrukturierung der Vorschriften: Die bestehenden Regelungen werden vereinfacht und an aktuelle bundesrechtliche Vorgaben angepasst.

Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer betonte, dass die Reform ein wichtiger Schritt für eine effizientere Verwaltung sei: „Mit der Neuregelung schaffen wir klare Verbesserungen bei den Zuständigkeiten. Das bedeutet: Genehmigungen aus einer Hand, Abbau bürokratischer Hürden und weniger Verwaltungsaufwand in den Behörden vor Ort.“

Das Gesetz ist Teil eines umfassenden Verwaltungsreform-Pakets, das unter anderem auch neue Regelungen zur Zuständigkeit für Bundesautobahnen beinhaltet. Die Neuregelungen werden zeitlich gestaffelt in Kraft treten und ersetzen zum 31. Juli 2025 die bisherigen straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeitsregelungen.

Mit der Reform sollen Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigt und kommunale Behörden entlastet werden. Städte und Gemeinden erhalten durch den Abbau von Prüfpflichten mehr Handlungsspielraum, während Unternehmen und Bürger von schnelleren Verfahren profitieren sollen.

Die Einordnung der Novelle des Gemeindetags lesen Sie hier (Leserbereich)