Hund gibt einem Menschen die Pfote
Das Projekt „Hundekunde“ setzt auf Wissensvermittlung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden.
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Projekt „Hundekunde“

13. Mai 2026
Der sogenannte Hundeführerschein kommt – allerdings nicht als verpflichtende Regelung, sondern als freiwilliges Bildungsangebot für Hundehaltende. Unsere Gastautorin Julia Stubenbord stellt das Modell vor.

Der im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien der 17. Legislaturperiode vorgesehene, verpflichtende theoretische wie praktische Sachkundenachweis für die Hundehaltung wäre mit Dokumentations- und Registrierungspflichten verbunden gewesen. Eine solche rechtsverbindliche Regelung hätte auch ein auf dem Gefahrenabwehrrecht begründetes Gesetz erfordert, das seinen Schwerpunkt auf die sichere Haltung von Hunden legt. Für tierschutzrechtliche Regelungen ist der Bund zuständig, der bislang eine Verankerung derartiger Anforderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung immer abgelehnt hat.

Eine landesgesetzliche Regelung wurde intensiv geprüft. Nach vielen Gesprächen und Einschätzungen von Experten kam man vom Vorhaben eines verpflichtenden Sachkundenachweises ab. Stattdessen ist ein freiwilliges Bildungs- wie Prüfungsangebot in Planung und Umsetzung. So steht eine fachlich fundierte Wissensvermittlung zum Thema Tierschutz im Umgang mit Hunden im Mittelpunkt des Projekts, optimalerweise vor dem Kauf des Hundes.

Wissen schützt Mensch und Tier

Die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz arbeitet daher an einem freiwilligen Bildungsangebot, denn der Schutz von Tieren und die Sicherheit der Bevölkerung hängen untrennbar mit der Kompetenz der Hundehalterinnen und -halter zusammen. Daher läuft das Projekt zur Wissenssteigerung unter dem Leitmotiv „Wissen schützt Mensch und Tier“, welches die gesamte Kette von der Kaufentscheidung bis zum gesellschaftlichen Miteinander abdeckt.

Ein Großteil der Probleme und Herausforderungen in der Hundehaltung entsteht durch Unwissenheit. Gezielte Aufklärung von zukünftigen Hundehalterinnen und -haltern wie über seriöse oder unseriöse Bezugsquellen von Welpen soll zu fundierten Kaufentscheidungen helfen. Dies verhindert Fehlentscheidungen und Spontankäufe, die oft das Fundament für den illegalen Welpenhandel und für die Qualzucht bilden. Auch stellt eine gezielte Aufklärung vor dem Kauf sicher, dass angehende Halterinnen und Halter die finanziellen und zeitlichen Belastungen einer dauerhaften Hundehaltung realistisch einschätzen können und sich für den richtigen Hund entscheiden.

Durch Aufklärung ist auch eine Entlastung der Tierheime wie Behörden langfristig zu erwarten. Denn von gut informierten Halterinnen und Haltern werden Tiere seltener wegen Überforderung abgegeben oder gar ausgesetzt sowie von Behörden beschlagnahmt.

Ein zentraler Aspekt ist auch die Beißprävention. Da die meisten Beißvorfälle im privaten Umfeld – oft an Kindern – geschehen, greifen hier gefahrenabwehrrechtliche Regelungen nicht. Hier hilft nur mehr Wissen, wie über die Körpersprache von Hunden, denn wer diese lesen kann, agiert vorausschauender zu Hause und auch im Alltag.

Sachkundige Hundehalterinnen und -halter führen ihre Hunde vorausschauender und somit rücksichtsvoller in der Öffentlichkeit, was Spannungen zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern abbaut. Nicht zuletzt hat das Projekt also auch einen gesamtgesellschaftlichen Mehrwert im Blick, denn besonders in urbanen Räumen ist die „Großstadttauglichkeit“ von Hunden entscheidend.

Hunde und ihre Halterinnen und Halter bei einer gemeinsamen Veranstaltung

Das Projekt „Hundekunde“ soll zu einem sicheren und verantwortungsvollen Miteinander von Menschen und Hunden beitragen. Foto: Ministerium für Ländlichen Raum

Ziel ist es also, den Tierschutz zu verbessern, das Beißrisiko zu mindern, aber auch Behörden zu entlasten und das gesellschaftliche Miteinander nachhaltig zu stärken. Auch wenn die Stabsstelle weiterhin eine rechtliche Verankerung eines Sachkundenachweises befürwortet, begrüßt sie aus genannten Gründen den Schritt hin zu einem kostenlosen und institutionellen Bildungsangebot, auch weil dieses bisher schlichtweg Mangelware ist. Aufgrund der Freiwilligkeit kann der Tierschutz zudem auch auf Landesebene mitgedacht werden, obwohl die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt.

Dreistufiges Bildungsangebot statt Pflichtnachweis

Das freiwillige Angebot wird aus mehreren Stufen bestehen: Ein ausführliches, aber niederschwelliges und leicht verständliches Bildungsangebot, das kostenlos für jeden zugänglich sein soll. Daran anknüpfend die Möglichkeit zur Teilnahme an einer freiwilligen kleinen Prüfung, nach bestandener Prüfung erhält man ein Zertifikat. Und eine Informationskampagne, die das Projekt unterstützt und Interessierte frühzeitig erreichen soll, sich ausführlich über die Bedeutung einer Hundehaltung zu informieren.

Das Projekt ist somit dreiteilig aufgebaut: Bildungsmaterial wird auf einer Website eingestellt. Dieses wird aus kurzen Videos zu Themen wie seriöse und unseriöse Bezugsquellen oder zur Hundesprache bestehen. Besonderes Augenmerk liegt darauf, dass das Material eine langfristige Relevanz und gute Wiederverwendbarkeit hat. Gleichfalls wird ein frei downloadbares Handbuch zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wird es auf der Website die Möglichkeit geben, seinen Wissensstand durch einen kurzen Basistest auf den Prüfstein zu stellen. Nach bestandenem Basistest erhält man den Hinweis auf vollumfängliche, bereits bestehende Prüfungsangebote für Theorie und Praxis. Um die Grenzen des freiwilligen Bildungsangebots wie etwa die fragliche flächendeckende Lenkungswirkung zu minimieren, wird das Projekt mit einer großen Informationskampagne begleitet.

Die Stabsstelle freut sich über die Federführung von diesem Projekt, da es genau in ihr Profil passt: unabhängige, wissenschaftsbasierte Wissensvermittlung für mehr Tierschutz. Große Schnittstellen gibt es zu einem weiteren Projekt der Stabsstelle für mehr Tierschutzbildung an Schulen, hierbei wird unter anderem Lehrmaterial für Lehrerinnen und Lehrer über Hunde erstellt. Von großem Vorteil ist auch das bestehende Netzwerk zu relevanten Akteuren wie auf Hundeverhalten spezialisierte Tierärztinnen und Tierärzte oder zu Hundetrainerinnen und Hundetrainern und der Rückgriff auf bestehende Öffentlichkeitsarbeit oder der Aufklärungskampagne FREI SCHNAUZE – Erkenne Qualzucht.

Wir sind davon überzeugt, dass hier ein geeignetes Projekt entsteht, mit welchem sich die Sensibilität der Hundehalterinnen und Hundehalter insbesondere vor der Anschaffung im Sinne des Tierschutzes deutlich erhöhen wird.

Autorin

Julia Stubenbord

Julia Stubenbord ist Tiermedizinerin und seit Juni 2017 Landesbeauftragte für Tierschutz im Ministerium für Ländlichen Raum.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Stabsstelle Tierschutz und zu Informationskampagnen finden Sie auf dem Instagram-Account der Stabsstelle.