Normenkontrollrat rät von Gleichbehandlungsgesetz ab
Der baden-württembergische Normenkontrollrat (NKR) hat sich zum geplanten Gesetz gegen Diskriminierung durch Behörden geäußert: Es sei überflüssig und baue weitere Bürokratie auf, wie aus einer Stellungnahme des NKR, der dem SWR vorliegt, hervorgeht. Die bereits bestehenden Gesetze und Normen gäben keinen Anlass für weitere Regelungen zur Gleichstellung.
Was bedeutet das Gleichbehandlungsgesetz für die Behörden?
Der NKR kritisiert, das Gesetz stelle den öffentlichen Dienst unter Generalverdacht der Diskriminierung. In der Praxis könne das bedeuten: Wenn ein Sachverhalt anders behandelt wird als ein ähnlicher Sachverhalt, könnte ein erstes Indiz für einen Diskriminierungsfall vorliegen. Dann müsste die Behörde nachweisen, dass es sich nicht um eine Diskriminierung handelt.
Was bedeutet das Gleichbehandlungsgesetz für Bürgerinnen und Bürger?
Das Gleichbehandlungsgesetz sollte dafür sorgen, dass sich Bürgerinnen und Bürger besser gegen Benachteiligung durch Behörden wehren können. Neben öffentlichen Stellen wären auch Beliehene, die hoheitliche Aufgaben des Staates übernehmen, wie etwa Schornsteinfeger betroffen. Damit ergänzt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes, das sich auf den privaten Bereich bezieht. Durch das Gesetz bekämen Betroffene erstmals einen gesetzlich verankerten Schadens- und Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch eine öffentliche Stelle diskriminiert werden. Vorgesehen ist eine neue Ombudsstelle bei der Antidiskriminierungsstelle, die jährlich Bericht erstattet.
Das rät der Normenkontrollrat
Der NKR schlägt für den Fall, dass die Landesregierung an dem Gleichbehandlungsgesetz festhält, vor, dass es zunächst befristet auf zwei Jahre und nur für die Landesverwaltung eingeführt wird. Damit wären Städte, Gemeinden und Landkreise von dem Gesetz ausgenommen. Nach der Frist könne man die Wirkung des Gesetzes prüfen und entscheiden, ob es unbefristet und auf alle Behörden ausgeweitet werden soll oder nicht. Die Anhörung der Verbände ist nun abgeschlossen und das Sozialministerium wertet die Stellungnahmen aus.
Auch die Kommunalen Landesverbände lehnen das Gleichbehandlungsgesetz ab
Die kommunalen Landesverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Auch einige Mitglieder der CDU-Fraktion sind dagegen. Gewerkschaften und Sozialverbände stehen hinter der Gesetzesinitiative.