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Landtag beschließt umfassende Entlastung für Städte und Gemeinden

Der Landtag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die den Bürokratieaufwand für Städte und Gemeinden erheblich reduziert. Kommunen können künftig wichtige Dokumente wie Haushaltspläne und Jahresabschlüsse elektronisch veröffentlichen und eine vereinfachte Gesamtdarstellung ihrer Finanzen nutzen. Diese Maßnahmen sollen den Verwaltungsaufwand spürbar senken und die Transparenz für Bürger erhöhen.

Mit der Änderung der Gemeindeordnung sowie weiterer Vorschriften schafft der Landtag von Baden-Württemberg eine neue Grundlage für die Arbeit der Städte und Gemeinden im Land. Insbesondere die Einführung des Erweiterten Beteiligungsberichts ist ein Meilenstein: Er erlaubt es Kommunen, eine kompakte und übersichtliche Darstellung ihrer finanziellen Gesamtlage zu erstellen, die den bisherigen Gesamtabschluss ersetzt.

„Mit dem neuen Beteiligungsbericht geben wir den Kommunen ein Werkzeug an die Hand, das es ihnen ermöglicht, ihre Finanzen effizient und verständlich darzustellen“, erläuterte Innenminister Thomas Strobl. Dieses Vorgehen vereinfacht die Finanzberichterstattung und ermöglicht den Kommunen eine transparente Darstellung gegenüber Bürger und Interessierten.

Neben der Einführung des Erweiterten Beteiligungsberichts sieht die Reform weitere Maßnahmen vor, die den Bürokratieaufwand der Kommunen deutlich reduzieren sollen. Ein zentraler Punkt ist die digitale Veröffentlichung von Haushaltsplänen, Jahresabschlüssen und Beteiligungsberichten.

Bisher mussten diese Dokumente für mindestens eine Woche in Papierform zur Einsicht ausgelegt werden, was zusätzlichen Raum und eine entsprechende Organisation erforderte. Durch die digitale Veröffentlichung wird dieser Prozess nun deutlich vereinfacht, und Bürger haben jederzeit Zugriff auf die Dokumente – ein Gewinn für Transparenz und Bürgernähe.

Mehr Flexibilität und Transparenz für die kommunale Praxis

Die gesetzlichen Änderungen sind das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit mit Vertreter der kommunalen Landesverbände, der Gemeindeprüfungsanstalt und Praktikeraus verschiedenen Kommunen. Diese Abstimmung sorgte dafür, dass die Reform praxisnah ausgestaltet ist und auf die realen Bedürfnisse der Kommunen eingeht.

„Mit den beschlossenen Maßnahmen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen nachhaltig. Sie sind aus der Praxis entstanden und für die Praxis gemacht“, unterstrich Strobl bei der Vorstellung der Reform. Für die Kommunen bedeutet dies nicht nur eine Erleichterung im Verwaltungsalltag, sondern auch eine Chance, ihre Ressourcen zielgerichteter einzusetzen.

Neben der Reduktion des Verwaltungsaufwands stellt die Reform einen Fortschritt in Sachen Bürgernähe dar. Durch die digitalen Veröffentlichungen und den Erweiterten Beteiligungsbericht werden die finanzielle Lage und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kommunen für die Bürger besser einsehbar. Die Möglichkeit, alle relevanten Dokumente auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde abzurufen, stärkt die Transparenz und fördert das Vertrauen in die Verwaltung.

Mit den nun verabschiedeten Änderungen macht der Landtag einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der kommunalen Verwaltung in Baden-Württemberg. Die Neuerungen kommen besonders in Zeiten steigender Verwaltungsanforderungen und zunehmender Digitalisierung zur rechten Zeit. Baden-Württemberg zeigt mit diesen Maßnahmen, dass der Abbau von Bürokratie und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung keine Gegensätze sind, sondern Hand in Hand gehen können.