© Adobe Stock

Land stellt weitere Fördermittel für kommunale Wärmeplanung bereit

Das Förderprogramm zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung hat sich als voller Erfolg erwiesen: Mehr als 240 Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits finanzielle Unterstützung erhalten, um ihre Wärmeversorgung strategisch zu planen. Das Umweltministerium stellt nun zusätzliche Mittel für eine 9. und 10. Fördertranche bereit. Mit der bevorstehenden Verpflichtung zur Wärmeplanung ab 2025 wird die Förderung jedoch bald enden.

Das Umweltministerium hat das Förderprogramm zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung ins Leben gerufen, um Kommunen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung zu unterstützen. In bereits acht Fördertranchen wurden über 240 Kommunen finanziell gefördert, um die Erstellung von Wärmeplänen voranzutreiben. Diese Pläne dienen dazu, klimafreundliche Heizungsoptionen für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln und die Wärmewende aktiv zu gestalten. Jetzt stellt das Umweltministerium weitere Fördermittel für eine 9. und 10. Tranche bereit. 

Zukünftige Verpflichtung

Ab Anfang 2025 tritt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft, das alle Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Nach der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) können keine freiwilligen Wärmepläne mehr über das aktuelle Förderprogramm unterstützt werden. Stattdessen erfolgt die Finanzierung der verpflichtenden Pläne durch sogenannte Konnexitätszahlungen.

Fördermöglichkeiten und Antragstellung

Das Förderprogramm richtet sich derzeit an alle Gemeinden, die noch nicht zur Wärmeplanung verpflichtet sind. Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern können eigenständig eine Förderung beantragen, während kleinere Gemeinden dies im Verbund („Konvoi“) mit mindestens zwei weiteren Gemeinden tun müssen. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die genaue Höhe abhängig von der Einwohnerzahl und der Anzahl der beteiligten Gemeinden ist.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger Karlsruhe (PTKA). Vor Beginn des Projekts müssen die Gemeinden ein Richtpreisangebot oder eine Kostenschätzung vorlegen. Nach der Fertigstellung des Wärmeplans müssen die Ergebnisse in eine Landesdatenbank eingetragen und veröffentlicht werden. Während der Projektlaufzeit kann auch die Auszahlung eines Teilbetrags beantragt werden.

Bedeutung der Wärmewende

Die Transformation der Wärmeversorgung ist ein komplexes und ambitioniertes Vorhaben, das als großes öffentliches Infrastrukturprojekt betrachtet werden muss. Es ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Gebäudeeigentümer und ein wichtiger Treiber für die Wirtschaft in Baden-Württemberg. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine umfassende Strategie notwendig, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung entwickelt wird. Einen Leitfaden für die kommunale Wärmeplanung hat das Umweltministerium erarbeitet und online zur Verfügung gestellt