Förderprogramm "Energieeffiziente Wärmenetze" um ein Jahr verlängert
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Land fördert Wärmenetze für ein weiteres Jahr

20. Juni 2022
Aus der Landesförderung sind mehr als 60 Wärmenetze mit über 156 Kilometern Leitungslänge und 2.800 Hausanschlüssen sowie jährlichen CO2-Einsparungen von fast 33.000 Tonnen entstanden. In sechs Jahren konnte das Förderprogramm ‚Energieeffiziente Wärmenetze‘ somit viel leisten. Energieministerin Thekla Walker bestätigt daher die Verlängerung des Programms bis Ende Juni 2023.

„Mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien reduzieren wir unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, verringern die Energiepreise und sparen schädliche CO2-Emissionen ein“, so Ministerin Thekla Walker. „Den Ausbau der Erneuerbaren jetzt noch stärker zu forcieren, ist deshalb das Gebot der Stunde.“

Erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme effizient nutzen

Potenzial sieht die Task Force "Erneuerbare Energien" der Landesregierung unter anderem beim Wärmesektor, der mit rund 50 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch ausmacht. „Jetzt heißt es, den Wärmebedarf von Gebäuden durch ambitionierte Sanierungen konsequent zu reduzieren und den verbleibenden Bedarf an Wärme vor allem mit CO2-armen Energien zu decken“, sagt Walker. Einen großen Beitrag liefern dabei Wärmenetze, die es ermöglichen, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme effizient zu nutzen.

Förderprogramm für Wärmenetze bis Juni 2023 verlängert

Den Aus- und Neubau solcher Wärmenetze unterstützt das Umweltministerium mit seinem langjährigen Förderprogramm „Energieeffiziente Wärmenetze“, dessen Laufzeit nun bis Juni 2023 verlängert wurde. Es richtet sich an Städte, Gemeinden und Kreise, aber auch an Unternehmen, Zweckverbände oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die Investitionsförderung erfolgt dabei in Form eines Zuschusses von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 200.000 Euro. Über zusätzliche Boni kann der Betrag auf bis zu maximal 400.000 Euro je Investitionsvorhaben erhöht werden.

Drei weitere Bewerbungsrunden stehen bevor

Die neue Verwaltungsvorschrift zum verlängerten Förderprogramm kann ab heute auf der Internetseite des Umweltministeriums abgerufen werden. Offiziell tritt sie am Tag ihrer offiziellen Verkündung im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg in Kraft, die voraussichtlich am 29. Juni 2022 erfolgen wird. Nächster Stichtag für die Bewerbung ist bereits der 15. August 2022. Weitere Bewerbungsrunden werden voraussichtlich im Winter 2022 und Frühjahr 2023 folgen.