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Knapp 100 Millionen Euro Förderung für Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Ab 2025 gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die Zeit ist knapp, die Aufgabe groß. Der Bund macht nun viel Geld locker, um die Infrastruktur für entsprechende Angebote zu schaffen. Insgesamt fließen 3,5 Milliarden Euro an die Länder, in einer ersten Tranche zunächst 750 Millionen. Knapp 100 Millionen davon sind für Baden-Württemberg vorgesehen.

Wie das Kultusministerium mitteilte, können öffentliche und freie Träger seit Dienstag Mittel aus dem Förderprogramm beantragen. „Ich freue mich, dass die Investitionen in die Ganztagsangebote durch das Programm zum Infrastrukturausbau weiter an Fahrt gewinnen. Die verbindliche Ganztagsschule und die kommunalen Angebote sind wichtige Angebote, die Eltern dabei unterstützen, Familie und Beruf einfacher unter einen Hut zu bringen“, kommentierte die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Die Angebote seien für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung unabdingbar. "Deswegen sind die Investitionen in die Ganztagsangebote wertvolle Beiträge zu mehr Bildungsgerechtigkeit“, so Schopper.

Schopper: Ziel ist bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten

Die Förderung schließt die bewährten kommunalen Betreuungsangebote mit ein. „Wir setzen in Baden-Württemberg auf beides: die gebundenen Ganztagsschulen und die qualitätsvollen Betreuungsangebote unserer Kommunen“, sagte Theresa Schopper. Ziel sei es, vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot an ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten vorhalten zu können.

Ganztagsbetreuung: Sowohl qualitative als auch quantitative Maßnahmen förderbar

Fördern lassen sich über das Programm zum Infrastrukturausbau sowohl qualitative als auch quantitative Maßnahmen. Beispielsweise können Träger zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen (quantitativ), oder aber durch Sanierung oder Verbesserung der Ausstattung in die bessere Qualität der Angebote investieren. Der Zuschuss deckt maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil beträgt also mindestens 30 Prozent. 

Träger müssen Anträge bis spätestens 30. Juni bei den Regierungspräsidien stellen

Laut Kultusministerium können Kommunen als Schulträger und Träger der kommunalen Betreuungsangebote Anträge stellen, ebenso private Träger entsprechender Angebote, drittens Träger der Kindertagespflege. Die Förderung muss bis spätestens zum 30. Juni beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden; die Mittel müssen nach genehmigtem Antrag spätestens bis zum Jahresende ausgegeben werden. Beträge, die bis dahin nicht ausgegeben wurden, verfallen und müssen an das Land zurückgezahlt werden.

Ganztagsbetreuung: Grundlage ist Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern

Das Förderprogramm basiert auf der „Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, das Bund und Länder Ende 2020 unterzeichnet hatten. Baden-Württemberg hatte im Rahmen der Verhandlungen eine gesonderte Protokollerklärung gegenüber dem Bund abgegeben. Dieser zufolge gewährleistet das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde die Einhaltung von verlässlichen Qualitätskriterien, die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch den Bund sind.

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