Besonders zur Sanierung der Ortskerne wird die Städtebauförderung häufig genutzt.
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Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Ortszentren neu beleben und Denkmal pflegen - All diesen Aufgaben sehen sich die Kommunen im Städtebau gegenüber. Das Städtebauförderprogramm des Landes soll sie dabei unterstützen.

Noch bis zum 1. Oktober 2020 können sich alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg um Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium bewerben. „Mit Hilfe der Städtebauförderung können unsere Städte und Gemeinden aktuelle gesellschaftliche Aufgaben in Angriff nehmen", sagt Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. "Dabei geht es beispielsweise um die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum durch Umnutzung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien oder auch um die Stärkung und Revitalisierung von bestehenden Zentren.“ Genauso dazu gehört die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen und Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels.

Ortskerne leiden unter Folgen der Coronapandemie

Die Städtebauförderung geht 2021 in die 50. Runde. Seit 50 Jahren hat sie lebendige Stadt- und Ortskerne im Blick. Da aktuell durch die Coronapandemie viele der innerörtlichen Geschäfte existentiell bedroht sind, kommt der Erneuerung der Orstzentren noch größere Bedeutung zu. So können etwa die Aufwertung des öffentlichen Raums und die Schaffung von öffentlichen Einrichtungen in den Ortskernen den stationären Einzelhandel stärken.

870 Kommunen bekamen bereits Städtebauförderung

Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen - sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Mehr als 870 der 1.101 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden. Das Bewilligungsvolumen für das Jahresprogramm 2021 steht heute noch nicht fest. Es wurde – soweit Fördermittel des Landes betroffen sind – im Doppelhaushalt 2020/2021 des Landes beschlossen: An Landesfinanzhilfen stehen für das kommende Jahr 155 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzhilfen für die Bund-Länder-Programme werden jedoch erst im Rahmen der Beratungen des Bundeshaushalts 2021 festgelegt.

Die Mittel der Städtebauförderung sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar. Daher bin ich zuversichtlich, dass auch im Jubiläumsjahr 2021 die Fördermittel in entsprechendem Umfang zur Verfügung stehen.

Hoffmeister-Kraut über die Städtebauförderung
Nicole Hoffmeister-Kraut (c)Martin Stollberg

Weitere Informationen:

Die Programmausschreibung und weiterführende Informationen finden sich hier.