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Immer mehr Gemeinden in Baden-Württemberg stärken Identität durch Zusatzbezeichnungen

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 haben über 120 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Zusatzbezeichnungen eingeführt, um ihre besondere Bedeutung oder Historie zu betonen. Diese Bezeichnungen stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Identität der lokalen Gemeinschaften. Mit der jüngsten Genehmigung darf Brackenheim sich ab dem 1. November offiziell „Heuss-Stadt“ nennen, als Zeichen der Verbundenheit mit dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss.

Seit der Lockerung der Gemeindeordnung vor vier Jahren machen immer mehr Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Gebrauch von der Möglichkeit, eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung zu führen. Diese Bezeichnungen, die auf der Geschichte, Eigenart oder heutigen Bedeutung einer Kommune basieren, haben sich zu einem beliebten Instrument entwickelt, um das lokale Selbstverständnis und die Identität zu stärken. Seit der Änderung wurden fast 120 Zusatzbezeichnungen genehmigt – und die Vielfalt wächst weiter.

Zusatzbezeichnungen als identitätsstiftendes Element

Die Bedeutung von Zusatzbezeichnungen geht weit über einen rein formalen Titel hinaus. Sie spiegeln das Selbstverständnis der Kommune und ihrer Bevölkerung wider und wirken als identitätsstiftendes Element. „Mit einer Zusatzbezeichnung kommt das Selbstverständnis einer Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck. Das ist ein wichtiges, identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft“, erklärte Innenminister Thomas Strobl bei der Übergabe der Genehmigungsurkunde an die Stadt Brackenheim.

Diese symbolische Geste soll nicht nur den Stolz auf die lokale Geschichte unterstreichen, sondern auch nach außen sichtbar werden. So können Kommunen ihre Zusatzbezeichnung auf Ortstafeln an den Ortseingängen führen, um auf ihre Besonderheiten hinzuweisen. Dies ist nicht nur eine Hommage an die Vergangenheit, sondern auch eine Möglichkeit, die Attraktivität der Stadt oder Gemeinde zu erhöhen und die lokale Gemeinschaft zu stärken.

Brackenheim als „Heuss-Stadt“

Ein aktuelles Beispiel für die erfolgreiche Nutzung einer Zusatzbezeichnung ist die Stadt Brackenheim. Ab dem 1. November 2024 darf sie sich offiziell „Heuss-Stadt“ nennen – zu Ehren ihres berühmten Sohnes, des ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss. Brackenheim ist eng mit dem Wirken von Heuss verbunden und betreibt seit dem Jahr 2000 ein Museum, das an sein Leben und seine Verdienste erinnert. Diese tiefe Verbindung zwischen Stadt und Persönlichkeit soll durch die neue Bezeichnung noch sichtbarer gemacht werden.

Diese Entwicklung ist Teil eines größeren Trends in Baden-Württemberg. Immer mehr Kommunen nutzen die Möglichkeit, durch eine Zusatzbezeichnung ihre Besonderheiten hervorzuheben und gleichzeitig das Gemeinschaftsgefühl vor Ort zu stärken. Auch in den letzten Monaten wurden weitere Städte und Gemeinden mit Zusatzbezeichnungen ausgestattet, darunter die „Hochschulstadt“ Aalen oder die „Flößerstadt“ Schiltach.

Die neue Praxis findet großen Anklang

Seit der Änderung der Gemeindeordnung im Jahr 2020 haben sich zahlreiche Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dafür entschieden, eine Zusatzbezeichnung zu führen. Vorher war die Vergabe solcher Bezeichnungen restriktiver gehandhabt worden. Durch die gelockerte Praxis können Kommunen nun leichter ihre historische Bedeutung oder ihre besondere Rolle in der heutigen Gesellschaft hervorheben.

Im September 2024 erhielten sieben weitere Städte und Gemeinden die Genehmigung zur Einführung einer Zusatzbezeichnung, darunter die Stadt Karlsruhe, die für gleich zwei ihrer Ortsteile die Bezeichnungen „Historische Künstlerkolonie“ und „Waldenserort“ erlangte. Diese neuen Titel verdeutlichen die reiche Geschichte und kulturelle Vielfalt, die in vielen baden-württembergischen Gemeinden zu finden ist.

Demokratische Verankerung der Zusatzbezeichnungen

Um sicherzustellen, dass die Entscheidung für eine Zusatzbezeichnung auf breiter Zustimmung basiert, muss ein Gemeinderatsbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder erfolgen. Diese Hürde stellt sicher, dass die Bezeichnung nicht nur von der politischen Spitze, sondern von der gesamten Bevölkerung mitgetragen wird. Nach dem Beschluss bedarf es noch der Genehmigung des Innenministeriums, bevor die Zusatzbezeichnung offiziell geführt werden darf.

Diese demokratische Verankerung und der Bezug zur lokalen Geschichte machen Zusatzbezeichnungen zu einem kraftvollen Instrument, das weit über einen symbolischen Titel hinausgeht. Sie verbinden die Vergangenheit mit der Gegenwart und schaffen ein starkes Gemeinschaftsgefühl, das sowohl für die Bürger als auch für Besucher spürbar ist.