Gemeinderäte erhalten rückwirkend ab diesem Jahr einen höheren Freibetrag auf ihre Aufwandsentschädigung
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Höhere Freibeträge für Gemeinderäte

Die Freibeträge für die Entschädigung bei einem kommunalen Mandat steigen ab diesem Jahr. Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg sind die Freibeträge in allen Bundesländern angehoben worden.

Gemeinderäte erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich - gewöhnlich neben ihren hauptberuflichen Verpflichtungen. Für ihr zeitintensives Ehrenamt erhalten Bürger, die sich mit einem kommunalen Mandat engagieren, eine Aufwandsentschädigung. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, wird durch die jeweilige Gemeindesatzung bestimmt. Bis zu einer bestimmten Höhe sind diese Entschädigungen steuerfrei. Diese Freibeträge sind nun angehoben worden. Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg hat sich der Wert, der, der den steuerlich abzugsfähigen Aufwand pauschal berücksichtigen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 erhöht.

Bayaz: Höhere Freibeträge sollen Wertschätzung ausdrücken

„Das ist ein Zeichen der Wertschätzung für kommunalpolitisches Engagement. Wer sich vor Ort kommunalpolitisch engagiert, macht sich um die Demokratie verdient und ist ein direkter Ansprechpartner für die Bürger.", sagt Finanzminister Danyal Bayaz. "Der zeitliche Aufwand für ein kommunales Mandat ist oft sehr groß, das wird durch die Entschädigungen ohnehin nicht aufgewogen."

Jäger: Stärkt die Attraktivität der kommunalpolitischen Ämter

„Die Anhebung der Steuerfreibeträge für Gemeinderäte ist ein gutes Signal für die Stärkung eines der wichtigsten Ehrenämter in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg", sagt auch Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. "Nach acht Jahren konnte nun auf Initiative des Landes Baden-Württemberg diese Anhebung bundesweit erfolgen. Für die Städte und Gemeinden und das Gemeinwohl ist die ehrenamtliche Arbeit der rund 20.000 Kommunalpolitikern wertvoll, stehen die Gemeindeorgane doch vor verantwortungsvollen Herausforderungen." Jäger sieht den Erlass als weiteres Element, um die Attraktivität der kommunalpolitischen Ämter zu stärken. "Weiterhin bleibt es notwendig, den Verantwortungsträger vor Ort gesellschaftliche Wertschätzung für ihre Arbeit zu zeigen“, so der Gemeindetagspräsident.

Lohnsteuer-Richtlinie und Ratsherren-Erlass

Für Gemeinden mit bis zu 150.000 Einwohnern greift die Regel, dass eine Entschädigung für ein kommunales Mandat bis 250 Euro monatlich steuerfrei ist, zuvor waren bis zu 200 Euro. Für größere Kommunen erhöhen sich die Steuerfreibeträge auf bis zu 367 Euro monatlich. Formal basiert die Steuerfreiheit auf zwei Regelungen: Bei einem Freibetrag von bis zu 250 Euro ist sie über die Lohnsteuer-Richtlinie geregelt. Bei einem höheren Freibetrag gilt der Ratsherren-Erlass. Der Ratsherren-Erlass ist derzeit erst ab einer Kommunengröße von 150.001 Einwohnern erheblich. Dann liegt der Freibetrag der Gemeinderäte bei einer Kommunengröße von 150.001 bis 450.000 Einwohnern bei 307 Euro und bei einer Größe ab 450.001 Einwohnern bei 367 Euro.