Gemeinsame Finanzkommission zu OZG, Ganztag und Kita
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Gemeinsame Finanzkommission findet Regelungen für Ganztag, Kita und OZG

Der Haushalt 2022 des Landes lässt wenig Spielraum für große Finanzzusagen, jedoch konnten Regelungen für Kitabetreuung, Ganztag in der Grundschule, Umsetzung des OZG und einigen anderen Punkte gefunden werden. Die Gemeinsame Finanzkommission hat eine Empfehlung für den Haushalt 2022 getroffen. Das Paket umfasst rund 170 Millionen Euro.

Die öffentlichen Haushalte bleiben auch weiterhin stark belastet durch die Folgen der Corona-Pandemie. Davon waren auch die Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen in der Gemeinsamen Finanzkommission stark geprägt. Eine weitere Stärkung der Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs wird es im Jahr 2022 nicht geben. Dafür konnten wichtige Finanzierungsfragen rund um die Ganztagsbetreuung von Grundschülern und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geklärt werden. Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg bewertet die Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission für den Haushalt 2022 daher insgesamt positiv: 

In gegenseitiger Verantwortung haben wir uns mit dem Land zusammengefunden. Ein großes Paket war nicht möglich, aber die Stärkung der Verwaltungsdigitalisierung, die Vereinbarungen zur frühkindlichen Bildung und für die Ganztagsgrundschule sind gute Ergebnisse. Wichtig war mir auch, dass die Themen „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule“, „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“ und „Leitungszeit in der Kita“ für den Doppelhaushalt 2023/2024 konkret verhandelt werden. Denn ohne eine verlässliche Finanzierung werden diese Zukunftsaufgaben nicht zu bewältigen sein.

Steffen Jäger über die Gemeinsame Finanzkommission (GFK)

Im einzelnen haben Vertreter von Land und Kommunen beschlossen, dass es zwar im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2022 keine weitere Stärkung der Kommunen geben wird, Schwächungen in Form von belastenden Maßnahmen wie etwa Vorwegentnahmen  ebenfalls nicht in Frage kommen. 

Förderprogramm zur Schaffung neuer Kita-Plätze für 2022 gesichert

Ein wichtiges Thema der GFK war der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Um Investitionsstaus zu vermeiden, fordern Land und Kommunen den Bund auf das Bundesinvestitionsprogramm zur Schaffung neuer Kita-Plätze fortzuführen oder ein vergleichbares Programm aufzulegen. Sollte ein solches Programm 2022 durch den Bund nicht angeboten werden, wird das Land in Vorleistung gehen. Um die aus dem letzten Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung noch nicht beschiedenen Anträge positiv bescheiden zu können, ist ein Volumen von rund 70 Millionen Euro erforderlich.

Ganztag: Kofinanzierung des räumlichen Ausbaus und Personalkostenförderung

Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen hat die GFK beschäftigt. Um den räumlichen Ausbaubedarf kofinanzieren zu können, wird das Land eine Entnahmemöglichkeit aus der Rücklage für Haushaltsrisiken schaffen. Zudem sollen die Personalkostenfördersätze des Landes für die Schulbetreuung an die Personalkostenentwicklung angepasst werden. Hierfür soll das Land ab dem Jahr 2022 die zusätzlich erforderlichen Mittel von rund 39 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

41,5 Millionen Euro für die OZG-Umsetzung

Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt das Land 41,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen 33,5 Millionen Euro auf die Realisierung von Standardprozessen. Die befristete Anstellung von E-Government-Koordinatoren bei den Landkreisen in den Jahren 2022 und 2023 soll mit acht Millionen Euro finanziert werden.

Beteiligung am Solidaritätsfonds "Ausbauhilfe 2021" für die Hochwasser-Katastrophe im Juni

Kommunen und Land werden sich im Jahr 2022 am Solidaritätsfonds "Ausbauhilfe 2021" beteiligen, mit dem die Schäden aus der Hochwasser-Katastrophe im Juni 2021 reguliert werden sollen. Das Land beteiligt sich mit 57 Prozent, die Kommunen mit 43 Prozent. Das bedeutet für die Kommunen im Jahr 2022 eine Kürzung der FAG-Masse um sechs Millionen Euro. 

Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs

Die Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs sollen in den kommenden Jahren untersucht werden. Zielsetzung dieses Vorhabens ist es, den kommunalen Finanzausgleich bedarfsgerecht, ausgewogen, nachhaltig und rechtssicher auszugestalten und zu modernisieren. Hierbei soll auch die Thematik der Anrechnungshebesätze aufgegriffen werden

Gemeinsame Finanzkommission: Weitere Ergebnisse

Weitere Ergebnisse aus der GFK: Betrieb und Unterhaltung von Landesstraßen soll mit weiteren drei Millionen Euro unterstützt werden. Der juristische Dienst in den Stadt- und Landkreisen, wie auch die unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden sollen gestärkt werden. Es sollen weitere Unterstützungszusagen für die kommunalen Krankenhäuser erwirkt werden. Die Themen „Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule“, „Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert“ und „Leitungszeit in der Kita“ sollen zum Haushalt 2023/2024 konkret mit dem Land verhandelt und vereinbart werden. Der Pakt für Integration wird auch im Jahr 2022 fortgeführt. Dafür stellt das Land weitere 15,5 Millionen Euro bereit. So werden Integrationsmaßnahmen in den Kommunen unterstützt.

Bayaz: "Wichtiges Paket in schwierigen Zeiten"

"Land und Kommunen ziehen an einem Strang, das ist das Entscheidende", kommentiert Finanzminister Danyal Bayaz die Ergebnisse der Gemeinsamen Finanzkommission. "Wir sind mitten in der vierten Welle der Pandemie und unsere Spielräume sind begrenzt. Die Kommunen akzeptieren das und dafür bin ich ihnen dankbar. Trotzdem wollen wir mit den Kommunen in die Digitalisierung der Verwaltung in den Kommunen, in gute Betreuung in Kitas und Grundschulen und in die Integration vor Ort investieren. Ein wichtiges Paket in schwierigen Zeiten."