Gemeinsam für ein gutes Leben im Alter
Wenn durch wachsende Distanzen soziale Netzwerke der Familie immer weiter aufbrechen, sind neue Ansätze und Lösungswege gefragt, um Aufgabenteile dieser Netzwerke in der Versorgung Pflegebedürftiger aufzufangen. Das Quartier spielt dabei eine wichtige Rolle.
Gemeinschaft entsteht, wenn Menschen mit Hilfebedarf und Helfende sich mit ihren Fähigkeiten und Talenten einbringen können. In diesem sozialen Nahraum, in dem Menschen wohnen, leben und sich als Gemeinschaft verstehen, können altersadäquate und inklusive Modelle geschaffen werden, die für Menschen gut vernetzte Strukturen von Unterstützungs-, Pflege- und Teilhabeangeboten bereithalten. Diese kommen schlussendlich allen zugute und schaffen eine Versorgungssicherheit auch in Zukunft.
Die Pflegeversicherung und das Land Baden-Württemberg fördern gemeinsam mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden das bürgerschaftliche Engagement im Vor- und Umfeld von Pflege in Baden-Württemberg. Die Förderung zielt darauf ab:
- die Lebensqualität der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zu verbessern, Gesundheitskompetenz zu fördern und Pflegeprävention zu ermöglichen,
- das selbstständige Leben zuhause zu ermöglichen und
- die Strukturen des freiwilligen Engagements und der Selbsthilfe in der Pflege vor Ort auf- und auszubauen sowie zu stabilisieren.
Pflegeförderung: Die Angebote sind vielfältig
Derzeit werden circa 410 Initiativen in Baden-Württemberg gefördert. Alle Initiativen sind in einem begrenzten Sozialraum tätig, in einem Stadtteil, in einer Gemeinde, mit ausgewiesenem Quartiersbezug. Sie sind in lokale Netzwerke eingebunden und haben Kooperationspartnerinnen und -partner. Die Angebote zielen darauf ab, die Gesundheit zu fördern, Teilhabe von Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf zu ermöglichen und pflegende An- und Zugehörige zu begleiten und zu entlasten.
Ehrenamtliche Initiativen (§ 45 c Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
Ehrenamtlich Engagierte begleiten und unterstützen Menschen jeden Alters niedrigschwellig in Alltagsaktivitäten. Die Ehrenamtlichen sind in einer Gruppe organisiert und werden fachlich begleitet. Die vielfältigen, ehrenamtlich getragenen Angebote sind Besuchsdienste, Unterstützung bei digitalen Anwendungen, Kleinstreparaturen zu Hause, Fahr- und Begleitdienste, niedrigschwellige Bewegungsangebote oder Wohnberatung.
Initiativen der Selbsthilfe (§ 45 d SGB XI)
Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierte gestalten einen Rahmen für eine Gruppe von Menschen mit Begleitungs- und Unterstützungsbedarf sowie für pflegende An- und Zugehörige. Die vielfältigen Angebote können eine begleitete Selbsthilfegruppe sein, die sich regelmäßig trifft, ein Angebot zur Information, Austausch und Geselligkeit mit dem Ziel der Gesundheitsentwicklung und Pflegeprävention, zum Beispiel Urlaub ohne Koffer, eine gemeinsame Einkaufsfahrt, ein Mittagstisch „plus“ oder ein Tagesausflug. Bürgerschaftlich Engagierte begleiten pflegende An- und Zugehörige.
Förderung
Die Förderung erfolgt komplementär aus Mitteln der Kommunen und/oder des Landes Baden-Württemberg und den Pflegekassen. Der Betrag der kommunalen Basisförderung (plus gegebenenfalls Landesförderung) wird von der Pflegeversicherung für Initiativen des Ehrenamtes verdoppelt und für die Angebote der Selbsthilfe verdreifacht.
Träger (Vereine, Wohlfahrtverbände und Kirchen) von Initiativen und Angeboten benötigen von der Kommune eine Basisfinanzierung in Form von finanziellen Mitteln beziehungsweise Sachmitteln (zum Beispiel Bereitstellung kommunaler Räume).
Auch Kommunen können als Träger fungieren, wobei Personalkosten, die der kommunalen Verwaltung als Träger einer Initiative entstehen, als Basisfinanzierung eingesetzt werden können. Somit sind keine zusätzlichen Finanzmittel als Basisfinanzierung einzusetzen und es ist auf diesem Wege möglich, die Personalkosten teilweise zu ersetzen.
Der Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Folgeanträge können entsprechend der Fristen gestellt werden. Der gesetzliche Rahmen ist das SGB XI § 45 c Abs. 1 Nr. 2 und § 45 d sowie die Länderverordnung von Baden-Württemberg – Unterstützungsangebote Verordnung UstA-VO vom 10. Dezember 2024 und die Verwaltungsvorschrift ambulante Hilfen vom 17. Dezember 2019.
Beratung und Information
Die „Agentur Pflege engagiert“ informiert zu den aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes Baden-Württemberg und der Pflegeversicherung. Sie klärt alle Fragen rund um die Förderung und unterstützt bei der Erstellung der Unterlagen für die Antragstellung.
Die „Agentur Pflege engagiert“ ist ein Angebot des Landesseniorenrats Baden-Württemberg und wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und der privaten sowie sozialen Pflegeversicherung.
Best Practice und Kontakt
Best-Practice-Beispiele mit der Kommune als Träger erhalten Sie bei der Agentur Pflege engagiert sowie auf ihrer Website https://pflege-engagiert.de/
Kontakt Agentur Pflege engagiert
Petra Kümmel
Telefon: 0711 61 23 10
E-Mail: info@pflege-engagiert.de
Autorin
Petra Kümmel ist Gerontologin, Lehrerin für Pflegeberufe und Gesundheits- und Krankenpflegerin. Bei der Agentur Pflege engagiert arbeitet sie als Fachberaterin.