Land will alle Anträge auf Förderung von Ganztagsausbau bewilligen
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Ganztagsausbau: Alle Förderanträge werden bewilligt

In der letzten Woche gab die Landesregierung bekannt, dass sie den Ganztagsausbau an Grundschulen mit Landesmitteln unterstützen will. Nun macht Kultusministerin Theresa Schopper weitere Versprechen gegenüber den Kommunen.

Die Städte und Gemeinden haben bereits zwischen dem 22. April und dem 11. September dieses Jahres Förderanträge zum Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen gestellt. Denn schon im Schuljahr 2026/27 erhalten die Grundschulkinder, die in diesem Jahr neu eingeschult werden, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch: Zunächst waren ausschließlich Bundesmittel für die Förderung des benötigten Ganztagsausbau vorgesehen.  

Losverfahren nach massiver Kritik vom Tisch

Von Landesseite hieß es, die Bearbeitung und Bewilligung solle per Losverfahren entschieden werden. Denn bereits nach dem ersten Tag des Förderaufrufs war klar, dass die Bundesmittel in Höhe von 358,6 Millionen Euro nicht ausreichen werden. Schon nach einem Tag war die Bundesförderung überzeichnet. In der letzten Woche gab die Landesregierung nun bekannt, sie habe Landesmittel für den Ausbau im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.

Alle Anträge auf Ganztagsförderung können bewilligt werden

Nun gab Kultusministerin Theresa Schopper gegenüber den Kommunalen Landesverbänden bekannt, dass das Land alle bereits eingereichten Anträge für förderfähige Maßnahmen der Kommunen bewilligen wird. Die Förderanträge sollen zunächst über die vom Bund bereitgestellten Mittel finanziert werden. Dann wird auf die vom Land bereitgestellten Mittel zugegriffen. Die Priorisierung der Anträge soll nun so erfolgen, dass die Anträge zuerst bewilligt werden, deren vorgesehene Maßnahmen am schnellsten begonnen werden können. Die Anträge werden in Tranchen über die kommenden sechs Jahre gefördert. Unvollständige Anträge erhalten die Antragsteller von den Regierungspräsidien zurück mit einer zweiwöchigen Überarbeitungsfrist. Antragsteller, die mehrere Anträge eingereicht haben, werden von den Regierungspräsidien mit einer Frist von zwei Wochen um eine Priorisierung ihrer Anträge gebeten. Die Regierungspräsidien gehen dafür aktiv auf die Antragsteller zu. Einen neuen Antragszeitraum wird es nicht geben.  

Ganztagsausbau wird mindestens auf sechs Jahre gefördert

Schopper bestätigt in dem neuen Schreiben an die Kommunalen Landesverbände noch einmal, dass das Land die Bundesförderung auch über den Doppelhaushalt 2025/26 hinaus unterstützen werde. So dass alle förderfähigen Anträge bewilligt werden können. Es gehe in den kommenden sechs Jahren jeweils um einen dreistelligen Millionenbetrag. Die Förderung wäre damit gesichert bis zu dem Schuljahr, in dem der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulklassen greift – Das Schuljahr 2029/30. 

Ist die Bundesförderung ausgeschöpft, braucht es ein Landesförderprogramm. Dieses soll in den Grundzügen an dem Förderprogramm des Bundes orientiert sein. Die Umsetzungsfristen sollen jedoch verlängert werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich, wenn die Maßnahme aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht aufgeschoben werden kann. Der Antragsteller muss dann in Vorleistung gehen und erhält nachträglich aus Landesmitteln eine analoge Förderung wie aus den Bundesmitteln - 70 Prozent Anteil an der förderfähigen Maßnahme.