E-Perso: Kommunen müssen PIN-Rücksetzbrief ausgeben
Keine PIN-Rücksetzbriefe mehr ab Ende Januar, so lautet die Ansage des Bundesinnenministeriums. Wer einen E-Personalausweis nutzt und seine PIN verlegt hatte, konnte die Briefe seit Februar 2022 anfordern und erhielt eine neue. Der Fall trat recht oft ein, da viele Bürgerinnen und Bürger die Briefe bestellten, den E-Personalausweis aber erst viel später nutzen wollten – und dann den Brief mit der ursprünglichen PIN nicht mehr fanden.
Kommunen müssen temporär einspringen
Das Ministerium begründet den Schritt mit Sparmaßnahmen. Die große Frage ist nun, wie die PINs von nun an angefordert werden können und wie viel Arbeit auf die Kommunen zukommt. In der Summe hat das BMI seit knapp zwei Jahren fast zwei Millionen Rücksetzbriefe verschickt. Noch ist aber keine Lösung in Sicht. Das Ministerium arbeitet Presseberichten zufolgen nach einer Alternative. Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll sie entwickeln. Bis dahin müssten kommunale Ämter in die Bresche springen. Wer eine neue PIN braucht, muss diese einstweilen bei der Stadt beantragen und aufs Amt gehen.