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DStGB lädt Kommunen ein, Grundrechte zu feiern

Mit dem Tag des Grundgesetzes soll künftig bundesweit ein deutliches Zeichen für Menschenwürde, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt gesetzt werden. Der DStGB lädt Städte und Gemeinden ein, am 23. Mai die Werte der Verfassung sichtbar zu machen.

Der 23. Mai ist der offizielle Tag des Grundgesetzes – der Tag, an dem die deutsche Verfassung am 23. Mai 1949 verkündet wurde und seitdem als Fundament unserer Demokratie, der Menschenwürde und der Freiheit gilt. Künftig soll dieser Tag nicht nur ein Datum im Kalender sein, sondern ein Anlass, der in jeder Kommune der Republik sichtbar gelebt und gefeiert wird.

Vor Ort aktiv am „Tag des Grundgesetzes“ – DStGB ruft zur Mitwirkung auf

Vor diesem Hintergrund möchten der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB ) gemeinsam mit der Stiftung gegen Rassismus Städte und Gemeinden dazu ermutigen, den Tag des Grundgesetzes vor Ort aktiv mit Leben zu füllen.

Unter dem bundesweiten Motto „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ sind laut DStGB Städte, Gemeinden und Kreise eingeladen, am 23. Mai 2026 vielfältige Aktionen durchzuführen – orientiert an den jeweiligen lokalen Möglichkeiten und Bedürfnissen. Ob öffentliche Veranstaltungen, Gesprächsrunden, Schulprojekte, kulturelle Beiträge, Sportaktionen oder kleine Zeichen im öffentlichen Raum: Jede Form der Beteiligung zählt und macht die Werte des Grundgesetzes vor Ort sichtbar.

Ob öffentliche Veranstaltungen oder kleine Zeichen – jede Form der Beteiligung zählt

Die Initiative wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen und vom Bundespräsidenten unterstützt. Zugleich soll der Tag eine Gelegenheit bieten, im Sinne des vom Bundespräsidenten angeregten „Ehrentags“ Menschen auszuzeichnen, die sich ehrenamtlich in besonderer Weise für die Grundwerte der Verfassung engagieren.

Ehrenamtliches Engagement im Mittelpunkt

Ziel ist es, den 23. Mai langfristig als bundesweiten Tag des Engagements für Menschenwürde, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu etablieren. Hierzu ist die Broschüre „23. Mai: Das Grundgesetz feiern!“ erschienen, die Hintergrundinformationen, Ziele sowie konkrete Ideen für lokale Aktivitäten enthält. Sie richtet sich insbesondere an Kommunen und Multiplikatorinnen wie Multiplikatoren, die eigene Aktionen planen möchten.

Interessierte Verwaltungen, Vereine, Schulen und Initiativen sind eingeladen, sich der Aktion anzuschließen, eigene Beiträge zu entwickeln oder vorhandene Anregungen aufzugreifen. Jede Beteiligung unterstützt das gemeinsame Ziel, demokratische Werte sichtbar und erlebbar zu machen.