Beratungsprämien für den Umbau von Einfamilienhäusern - Neue Wohnpotenziale heben
© Adobe Stock

Beratungsprämie für den Umbau von Einfamilienhäusern - Löst das die Wohnungsnot?

Über 1,5 Millionen Einfamilienhäuser stehen in Baden-Württemberg. Um hier schlummernde Wohnpotenziale zu haben, hat das Land eine Beratungsprämie ins Leben gerufen.

Das Verhältnis zu Einfamilienhäusern ist gespalten. Auf der einen Seite ist das Eigenheim mit Garten und einem hohen Maß an Privatsphäre ein privates Ziel vieler Menschen. Auf der anderen Seite steht es verschiedenen gesellschaftlichen Zielen entgegen. Es sorgt  für besonders viel Flächenversiegelung. Aufgrund seiner Größe werden für Heizen und Strom besonders viel Energie pro Person benötigt. Durch Einfamilienhaus-Siedlungen wird die Infrastruktur komplexer und Wege werden länger.

Über 1,5 Millionen Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg 

Dazu kommt: In vielen Einfamilienhäusern wohnen nur ein bis zwei Personen. Die wenigsten von ihnen nutzen den Wohnraum, den ihnen ihr Einfamilienhaus bietet, wirklich aus. Gleichzeitig leidet Baden-Württemberg unter einer immer größer werdenden Wohnungsnot. Expertinnen und Experten raten daher dazu, so viele Einfamilienhäuser wie möglich umzubauen und als Mehrparteienhäuser weiter zu nutzen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind unter den 2,5 Millionen Wohngebäuden in Baden-Württemberg über 60 Prozent Einfamilienhäuser. Das heißt, in Baden-Württemberg stehen mehr als 1,5 Millionen Einfamilienhäuser. Um hier schlummerndes Wohnpotential zu heben, hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eine Prämie ins Leben gerufen. 

Beratungsprämie für den Umbau von Einfamilienhäusern

Im Prämienkatalog des Ministerium gibt es deshalb seit April 2023 auch eine Beratungsprämie. Zielgruppe sind Menschen, denen ihr Einfamilienhaus – zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder – zu groß geworden ist. Sie sollen durch die Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten eine erste Einschätzung erhalten können, wie in ihrem Haus ungenutzter Wohnraum aktiviert werden kann.

Die Beratungsprämie ist ein Angebote an die Städte und Gemeinden. Ob die Prämie vor Ort angeboten wird, entscheidet jede Kommune selbst. Sie ist dann auch Ansprechpartner für Interessenten.

Die Prämie in Höhe von 400 Euro wird gut angenommen, erste Anträge sind bereits in Bearbeitung, berichtet das Ministerium. Gemeinsam mit der Wiedervermietungsprämie wurde auch die Beratungsprämie bis Ende 2026 verlängert. Insgesamt stehen für die Prämien drei Millionen Euro zur Verfügung. 

Razavi: „Schlummernde Wohn-Potentiale im Bestand aktivieren“

„Wenn aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen werden, kann dies für alle ein Gewinn sein", sagt Ministerin Nicole Razavi "Es kann zum Beispiel ein Miteinander von Jung und Alt fördern – mit gegenseitiger Unterstützung. Die Beratungsprämie soll einen kleinen, aber wirkungsvollen Beitrag dazu leisten, den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verringern. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, vorhandenen Wohnraum, wo immer möglich, besser zu nutzen“, sagte die Ministerin.

Wo können sich Kommunen über die Beratungsprämie informieren?

Ansprechpartner für die Kommunen ist die Landsiedlung Baden-Württemberg. Sie setzt für das Land den Prämienkatalog um und steht zugleich auch für andere Maßnahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive BW sind der kommunale Grundstücksfonds, das Kompetenzzentrum Wohnen BW und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.