Neue kommunale Wohnungen für Geflüchtete werden vom Land Baden-Württemberg gefördert.
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80 Millionen Euro um Wohnungen für Geflüchtete zu schaffen

Das Land übernimmt etwa ein Viertel der Investitionskosten, wenn Städte und Gemeinden neuen Wohnraum für Geflüchtete schaffen. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen für die Förderung 80 Millionen Euro zur Verfügung. Dafür müssen die Kommunen die neuen Wohnungen 20 Jahre lang halten.

Mit einem ohnehin mehr als angespannten Wohnungsmarkt ist die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine in Baden-Württemberg eine schwierige Aufgabe für die Kommunen. Gerade bezahlbarer Wohnraum fehlt in den meisten Städten und Gemeinden. Während die Schaffung von neuem Wohnraum bei den Gemeinderäten im ganzen Land weit oben auf der Tagesordnung steht, stehen ihr viele Herausforderungen gegenüber. Mit einer neuen Förderung für die Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete möchte das Land die Städte und Gemeinden unterstützen. 1.000 Euro Zuschuss pro Quadratmeter können Kommunen erhalten, wenn sie neuen Wohnraum für Geflüchtete schaffen. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg befürwortet diesen Schritt.

112.600 Geflüchtete aus der Ukraine in Baden-Württemberg

"Dieses neue Förderprogramm kommt nicht nur allen Geflüchteten zugute, sondern dem Wohnungsmarkt insgesamt und damit allen, die eine Wohnung suchen", betonte Bauministerin Nicole Razavi. "Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Ankunft vieler Geflüchteter auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt nicht zu einem Verdrängungswettbewerb gerade unter den Schwächsten in der Gesellschaft führt." Seit Kriegsbeginn wurden nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Migration rund 112.600 Geflüchtete aus der Ukraine in Baden-Württemberg erfasst. Das sind mehr Menschen als im gesamten Jahr 2015. Hinzu kamen allein im ersten Halbjahr 2022 8.662 Asylbewerber aus anderen Ländern. "Wir lassen die Gemeinden bei der schwierigen Aufgabe, diese Menschen unterzubringen, nicht im Stich", so Razavi.

Land übernimmt Viertel der Investitionskosten für kommunale Wohnungen

Mit den bereitgestellten Mitteln werden der Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Kommunen wie auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt hier jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, was einem Viertel der berücksichtigungsfähigen Bau- und Grundstückskosten (4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) entspricht. Voraussetzung ist eine Zweckbindung über zehn Jahre hinweg sowie eine Haltedauer von 20 Jahren, innerhalb derer die geförderten Immobilien im Eigentum der Gemeinde verbleiben müssen. Das bedeutet, dass der Wohnraum für die Zeitspanne von zehn Jahren für Geflüchtete zur Verfügung stehen muss. Sofern sich der Bedarf ändern sollte, ist der geförderte Wohnraum bis zum Ablauf der Zweckbindung für andere soziale Unterbringungszwecke zu nutzen.

80 Millionen Euro für 2022 und 2023

Für die Jahre 2022 und 2023 stehen für das Programm insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können nach dem Beginn des Programms, das voraussichtlich nach der Sommerpause startet, bei der Förderbank des Landes, der L-Bank, gestellt werden. Die L-Bank hat bereits das letzte entsprechende Programm in den Jahren 2015 bis 2017 umgesetzt. Von Januar 2015 bis zur Einstellung des Programms im März 2017 wurden von den Kommunen rund 630 Förderanträge gestellt und rund 112 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen. Für insgesamt rund 14.000 Flüchtlinge konnten mit dieser Unterstützung 2.571 Wohnungen, 237 Wohngruppen und 103 Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden. "Ich hoffe und wünsche mir, dass unser neues Programm ähnlich erfolgreich sein wird und wir damit allen helfen können, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind", so Ministerin Razavi.

Jäger: Wichtiges Instrument für den gesellschaftlichen Frieden

„Es ist gut, dass sich die Haushaltskommission auf eine Neuauflage zur schnellen Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge verständigt hat und 80 Millionen Euro dafür kurzfristig bereitstellen will", kommentiert Gemeindetagspräsident Steffen Jäger die Förderung. "Den Städten und Gemeinden war es bereits frühzeitig ein wichtiges Anliegen das erfolgreiche Programm aus 2015-2017 in der aktuellen Situation wieder aufzulegen. Denn der Wohnraummangel in Baden-Württemberg macht jede neue Wohnung erforderlich. Die gezielte finanzielle Unterstützung zur Schaffung und Gewinnung von Wohnraum für Geflüchtete ist dabei sicherlich ein wichtiges Instrument auch um gesellschaftlichen Frieden beim Bedürfnis nach Wohnraum zu stabilisieren.“