Das Land unterstützt Kommunen bei Bau und Sanierung von Schulen mit 208 Millionen Euro.
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208 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

12. Dezember 2022
In den Jahren 2023 und 2024 können Schulträger Unterstützung für Bau und Sanierung von Schulgebäuden beantragen.

Das Land unterstützt die Kommunen als Schulträger dauerhaft nicht nur beim Bau, sondern seit dem Jahr 2020 auch bei der Sanierung von Schulen. So stehen seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für den Bau von Schulen sowie für deren Sanierung zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln in Höhe von acht Millionen Euro für Ganztagsbaumaßnahmen hilft das Land den kommunalen Schulträgern in diesem Jahr mit etwa 208 Millionen Euro.

Schopper: "Fördermittel auch für die Jahre 2023 und 2024"

„Es freut mich sehr, dass die umfangreichen Fördermittel des Landes dazu beitragen, den Zustand der Schulgebäude zu verbessern und an die aktuellen pädagogischen Anforderungen anzupassen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. „Die Hilfe von Seiten des Landes ist weiterhin wichtig. Deswegen sind die Fördermittel auch für die Jahre 2023 und 2024 in unserem Haushalt enthalten.“

Alle Anträge für Sanierungsmaßnahmen konnten berücksichtigt werden

Im Sanierungsprogramm für das Jahr 2022 für öffentliche Schulträger konnten alle 70 Sanierungsmaßnahmen mit einem Volumen von etwa 59 Millionen Euro berücksichtigt werden. Die 41 Millionen Euro, die nicht beantragt wurden, hat das Kultusministerium in das Programm zur Bauförderung umgeschichtet. Damit konnten dort 101 Baumaßnahmen mit einem Volumen von 141 Millionen Euro bewilligt werden. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungen und Schulhausbau werden dadurch vollständig in Anspruch genommen. Im Fördertopf für ganztägige Angebote wurden 21 Fördermaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 8 Millionen Euro berücksichtigt.

Neue Regelung soll Antragsstau auflösen

Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 stehen pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben können.