10,6 Millionen Euro für 129 Projekte im Ländlichen Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt 129 Projekte mit 10,6 Millionen Euro. Minister Peter Hauk erklärte: „Mit dem ELR-Programm setzen wir auch in diesem Jahr mit einer unterjährigen Förderung wichtige Akzente für einen attraktiven Ländlichen Raum, mit zeitgemäßen Wohnangeboten, lebendigen Ortskernen, einladenden Plätzen und Grünanlagen.“
Wichtige Projekte und Förderungen
Die Nachfrage nach Fördermitteln aus dem ELR ist stark gestiegen, was das hohe Antragsvolumen bei der aktuellen Programmentscheidung zeigt. „Wir nehmen jetzt 129 dringliche Projekte in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum auf, die planerisch bereits weit fortgeschritten und schnell realisierbar sind. Mit einem Zuschussvolumen von insgesamt 10,6 Millionen Euro aus dem ELR können wir Vorhaben aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich nun rasch umsetzen“, so Hauk. Das ELR-Programm unterstützt Maßnahmen zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden im Ortskernbereich, Projekte zur Sicherung der Grundversorgung sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
Fokus auf nachhaltiges Bauen und Klimaschutz
Minister Hauk betonte auch den hohen Bedarf an neuem Wohnraum und die ökologische Verantwortung: „Erfreulich viele der aufgenommenen Projekte - rund 46 Prozent - erhalten den Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen.“ Diese Projekte setzen auf den Baustoff Holz, der ökologisch und ökonomisch vorteilhaft ist. „Viele Investoren wollen Holz als ökologisch sinnvollen und wertvollen Baustoff innovativ einsetzen. Damit setzen viele Projektträger einen klaren Akzent für eine regionalbasierte, klimafreundliche und zukunftsorientierte Wirtschaftsweise, bei dem wir sie gerne unterstützen“, so Hauk weiter.
Zudem hat das Programmjahr 2024 klare Regelungen zur Förderung CO2-speichernder Neubauten in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen eingeführt. Gemeinden können außerdem innerörtliche Wohnumfeldmaßnahmen zur Klimaresilienz oder Anpassung an den Klimawandel als Modellprojekt mit bis zu 50 Prozent gefördert bekommen.
Weiterführende Informationen
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum ELR Jahresprogramm 2025 läuft in vielen Gemeinden noch bis Mitte September 2024. Die Programmentscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Frühjahr 2025. Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bietet der Erklärfilm. Weitere Informationen finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr.
Minister Hauk fasst zusammen: „Im ELR werden vielfältige Investitionen gefördert, die in ihrer Gesamtheit strukturverbessernd wirken. Zentral für viele Gemeinden ist die Bewahrung und Verbesserung der vorhandenen Bausubstanz. So sollen Ressourcen und Flächen gespart werden.“