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Wohnungslosigkeit: Was kleine Kommunen jetzt tun können

Wohnungslosigkeit ist längst kein reines Großstadtproblem mehr. Ein neuer Leitfaden des Bundes zeigt, welche Verantwortung auch kleine Kommunen tragen – und wo pragmatische Lösungen möglich sind. die:gemeinde-Aktuell hat beim Bund genauer nachgefragt - und erfahren, was dieses Jahr konkret geplant ist.

Wohnungslosigkeit gilt oft als Problem der Großstädte. Doch  ein neuer Leitfaden zur Unterbringung wohnungsloser Menschen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zeigt: Auch kleine Kommunen sind gefordert. Denn die ordnungsrechtliche Unterbringung ist Pflichtaufgabe jeder Gemeinde – unabhängig von Größe, Lage oder Haushaltskraft. Der Leitfaden will dabei Orientierung geben. Keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Und gerade darin liegt seine Relevanz für kleinere Kommunen.

Pflichtaufgabe – auch ohne große Strukturen

Grundsätzlich stellt das Papier klar: Gemeinden müssen Menschen, die unfreiwillig obdachlos sind, unterbringen. Das ergibt sich aus den Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Länder. Wie sie das tun, liegt in ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Das ist wichtig für kleine Kommunen, denn sie verfügen oft weder über spezialisierte Fachstellen noch über eigene Unterkünfte. Der Leitfaden erkennt diese Realität an. Er betont ausdrücklich, dass Anforderungen an Planung und Steuerung je nach Größe und Struktur der Gemeinde variieren. Auch kleine Gemeinden sollen sorgfältig planen – aber mit Augenmaß und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit.

Ein zentrales Signal des Leitfadens lautet: Kleine Kommunen müssen nicht alles allein leisten. Während Großstädte ihre Unterbringung häufig zentral steuern, empfiehlt der Leitfaden kleineren Gemeinden ausdrücklich interkommunale Kooperationen. Das reicht von Zweckvereinbarungen bis hin zu gemeinsam betriebenen Unterkünften. Ein Praxisbeispiel aus Bayern zeigt, wie mehrere Gemeinden gemeinsam wenige Wohneinheiten vorhalten, statt jeweils eigene Strukturen aufzubauen. Für kleine Kommunen ist das ein realistischer Weg, Verantwortung zu teilen und Kosten zu begrenzen – ohne die Pflichtaufgabe zu vernachlässigen.

Bund plant Nationale Wissensplattform für kleine Kommunen 

Was ist sonst noch geplant? die:gemeinde hat beim Bundesbauministerium nachgefragt. Gerade kleine Kommunen stünden beim Thema Wohnungs- und Obdachlosigkeit oft mit sehr begrenzten Mitteln da, räumt ein Sprecher des Ministeriums ein. Häufig fehle es an Personal, manchmal sogar an klaren Zuständigkeiten. Genau hier solle die Nationale Wissensplattform ansetzen, die das Bundesbauministerium gemeinsam mit der Kompetenzstelle im BBSR aufbaut. Sie ist als Maßnahme im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verankert und richtet sich ausdrücklich auch an kleinere Gemeinden.

Geplant ist eine zentrale Anlaufstelle, die Wissen bündelt, Fortbildungen anbietet und den Austausch zwischen Kommunen erleichtert. Erfahrungen aus der Praxis sollen dort ebenso zusammenfließen wie konkrete Handlungshilfen. „Insbesondere kleine Kommunen können ohne großen Aufwand profitieren“, so der Sprecher. Akteure des Nationalen Aktionsplans sollen die Plattform kontinuierlich mit Inhalten füllen. Der Start ist für das dritte Quartal 2026 vorgesehen.

Pragmatische Lösungen statt großer Konzepte

Was bereits jetzt klar ist und aus dem Leitfaden hervorgeht: Es braucht nicht überall große Neubauten oder ausgefeilte Sozialkonzepte. Gerade für kleinere Kommunen stehen Übergangslösungen, die Nutzung von Bestandsimmobilien oder angemietete Wohnungen im Vordergrund. Empfohlen wird eine möglichst wohnungsähnliche Unterbringung – aber immer im Rahmen des Machbaren. Zugleich warnen die Autoren vor problematischen Lösungen: reine Nachtunterkünfte, abgelegene Standorte oder stark belegte Gemeinschaftsräume können Konflikte verschärfen und Integration erschweren. Auch kleine Kommunen sollten diese Risiken im Blick behalten – schon aus Eigeninteresse.

Ein weiteres wichtiges Thema für kleine Rathäuser: Zuständigkeiten klären. Das Papier empfiehlt Unterbringungs- und Belegungskonzepte, die festlegen, wer wofür verantwortlich ist – auch dann, wenn Aufgaben an Dritte oder an den Landkreis abgegeben werden. Das hilft insbesondere Verwaltungen mit wenig Personal, rechtssicher und handhabbar zu bleiben. Auch sogenannte Clearingprozesse werden empfohlen: Wer kümmert sich um Wohnungsvermittlung? Wer um soziale Betreuung? Für kleine Kommunen heißt das nicht, alles selbst zu leisten – sondern verbindlich zu regeln, wer es übernimmt.

Wohnraum bleibt der Engpass

Unabhängig von der Gemeindegröße bleibt der größte Engpass der gleiche: fehlender bezahlbarer Wohnraum. Der Leitfaden betont, dass ordnungsrechtliche Unterbringung nur eine Zwischenlösung sein kann. Ziel muss immer die dauerhafte Wohnraumversorgung sein – auch weil sie langfristig günstiger ist als Notunterkünfte. Für kleine Kommunen ist das eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Wo Wohnungsleerstand vorhanden ist oder kommunale Wohnungen existieren, können kurze Wege und persönliche Kontakte helfen. Der Leitfaden ermutigt Kommunen, bestehende Spielräume zu nutzen – etwa bei Belegungsrechten oder Kooperationen mit Vermietern.

Das Papier nimmt kleine Kommunen ernst. Er erwartet kein Großstadt-Niveau, wohl aber Verantwortung, Planung und Kooperation. Wohnungslosigkeit wird als Thema beschrieben, das überall auftreten kann – auch im ländlichen Raum. Für kleine Gemeinden bedeutet das vor allem eines: nicht wegsehen, sondern pragmatisch handeln. Mit Partnern, klaren Regeln und Lösungen, die zur eigenen Größe passen.