„Ein Gewinn für alle“
Ortsmitten sind weit mehr als Verkehrsräume. Sie sind Treffpunkte des Alltags, identitätsstiftende Orte und Visitenkarten einer Kommune. Hier begegnen sich Menschen, erledigen Einkäufe, verweilen auf Plätzen oder nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. Werden Ortsmitten und Stadtteilzentren verkehrsberuhigt, attraktiv gestaltet und auf die Bedürfnisse der Menschen ausgerichtet, profitieren Lebensqualität, lokale Wirtschaft und Klimaschutz gleichermaßen. Das Land unterstützt seine Städte und Gemeinden auf diesem Weg gezielt unter anderem mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität
Erfahrungen aus mehreren Kommunen zeigen: Wo der Straßenraum neu verteilt wird und Fuß- und Radverkehr mehr Platz erhalten, wo Sitzgelegenheiten sowie begrünte und beschattete Plätze entstehen, steigt die Aufenthaltsdauer der Menschen spürbar. In Winnenden wurde zum Beispiel die einst als autogerechte B 14 ausgebaute Waiblinger Straße/Ringstraße zu einer begrünten, barrierefreien und verkehrsberuhigten Stadtachse umgestaltet. Herzstück ist der neu gestaltete Kronenplatz, der als Bindeglied zwischen Fußgängerzone und Bahnhofsvorstadt steht. Von einem solchen Umbau profitieren insbesondere Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen. Entgegen mancher Befürchtungen stärkt eine fußgängerfreundliche Ortsmitte häufig die lokale Wirtschaftskraft, weil sie Frequenz und Verweildauer der Menschen erhöht und das Zentrum insgesamt attraktiver macht.
Die Aufenthaltsqualität in einer Ortsmitte ist eng mit den Bedingungen für nachhaltige Mobilität verbunden. Fußgängerfreundliche Orte sind in der Regel lebenswerte Orte. Gut ausgebaute, barrierefreie Gehwege ermöglichen selbstständige Mobilität auch für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen. Damit wird soziale Teilhabe gestärkt und der öffentliche Raum inklusiver gestaltet.
Auch der Radverkehr profitiert von klaren Führungen, ausreichend breiten Wegen und sicheren Abstellanlagen. In Kombination mit dem öffentlichen Nahverkehr entstehen klimafreundliche Mobilitätsketten, die den Autoverkehr in der Ortsmitte reduzieren. Weniger motorisierter Verkehr senkt CO2-Emissionen, Lärm und Luftschadstoffe und verbessert so Gesundheit und Lebensqualität spürbar. Gleichzeitig fühlen sich Menschen in ruhigen, sicheren Straßenräumen wohler und halten sich häufiger dort auf.

Neugestaltete Ortsmitten leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung. Viele Kommunen nutzen Umgestaltungen, um Flächen zu entsiegeln, neue Bäume zu pflanzen und Schatten zu schaffen. Begrünte Plätze, Trinkwasserbrunnen oder Wasserelemente verbessern das Mikroklima und machen Hitzeperioden erträglicher. So werden Ortsmitten klimaresilienter und dauerhaft lebenswerter.
Unterstützung durch die Landesregierung
Um Kommunen beim Umbau von Ortsmitten gezielt zu unterstützen, stellt das Land Baden-Württemberg ein breites Instrumentarium aus Beratung, Planungshilfen und Förderprogrammen bereit. Das Ministerium für Verkehr fördert über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) kommunale Infrastrukturprojekte zur Entwicklung lebendiger, verkehrsberuhigter Stadtteilzentren und Ortsmitten. Gefördert werden unter anderem der Um- und Rückbau innerörtlicher Straßen, neue oder verbreiterte Gehwege, Zebrastreifen, abgesenkte Bordsteine, taktile Leitsysteme, Radwege, Fahrrad-Abstellanlagen aber auch Sitzgelegenheiten, Begrünung und Wasserelemente.
Die Fördersätze liegen in der Regel bei 50 Prozent, bei besonders klimafreundlichen Vorhaben sogar bei bis zu 75 Prozent. Auch Planungskosten können gefördert werden. Ansprechpartner sind die Regierungspräsidien, die Kommunen fachlich begleiten und bei der Antragstellung unterstützen.
Neben der Verkehrs- und Mobilitätsförderung unterstützt das Land Städte und Gemeinden zudem über die Städtebauförderung bei der städtebaulichen Erneuerung ihrer Ortskerne.
Von der Idee zur Umsetzung: Beratung und Beteiligung
Ergänzt wird die Infrastrukturförderung durch weitere Angebote:
Das Verkehrsministerium unterstützt Städte und Kreise beim systematischen Aufbau von Kompetenzen im Bereich nachhaltiger Mobilität – etwa durch die Personalstellenförderung im Bereich Fußverkehr.
Gefördert werden darüber hinaus Fachkonzepte, etwa für Fußverkehr, Schulwege oder Ortsmitten. In Ortsmitten spielen bei der Förderung insbesondere Dialogprozesse eine zentrale Rolle.
Die „Servicestelle Ortsmitten“ dient darüber hinaus als erste Anlaufstelle für Kommunen und informiert über Fördermöglichkeiten sowie kostenfreie Unterstützungsangebote. Dazu gehören unter anderem: Qualitätserfassungen, die den Ist-Zustand analysieren und konkrete Handlungsbedarfe aufzeigen, Visualisierungen, die anschauliche Vorher-Nachher-Darstellungen einer möglichen Umgestaltung liefern, temporäre Möblierungen, mit denen neue Nutzungen und Raumaufteilungen vor Ort getestet werden können.
Diese niederschwelligen Instrumente helfen, Ideen erlebbar zu machen und eine fundierte Grundlage für politische Entscheidungen zu schaffen.
Fazit
Verkehrsberuhigte Ortsmitten sind ein Gewinn für alle: Sie erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität, fördern umweltfreundliche und nachhaltige Mobilität und machen Kommunen klimaresilienter.
Mit dem LGVFG und weiteren Förder- und Beratungsangeboten setzt Baden-Württemberg gezielt Anreize, um diese Entwicklung voranzubringen. Viele erfolgreiche Beispiele im Land zeigen bereits heute, wie lebendige Ortsmitten aussehen können und machen Mut, den Weg zur bedarfsorientierten und zukunftsfähigen Kommune weiterzugehen.
Gute Umsetzungsbeispiele haben wir in einer neuen Broschüre zusammengefasst.
Weitere Informationen zu den Chancen der Ortsmittenförderung in Baden-Württemberg finden Sie hier.
Der Gastautor

Arne Koerdt leitet seit 2012 im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Referat „Rad- und Fußverkehr, Ortsmitte“
