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Land fördert erstmals Wohnheimplätze für Auszubildende

Das Land startet einen Förderaufruf „Junges Wohnen“. Ziel ist es, Wohnheimplätzen für Auszubildende zu schaffen. Diese neue Förderlinie ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gibt den Startschuss für das Förderprogramm „Junges Wohnen“. Das Programm ist speziell auf die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende ausgerichtet. Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, kündigte die Initiative als Teil der sozialen Wohnraumförderung an. Sie betonte, dass es das erste Mal sei, dass bezahlbarer Wohnraum gezielt für junge Menschen in Ausbildung gefördert wird. Mit der Maßnahme investiere man in die Fachkräfte von morgen. Die Initiative „Junges Wohnen“ baut auf einem Bundesprogramm auf, das die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch mehr Wohnheimplätze verbessern möchte, wobei der Bund dafür Mittel bereitstellt. Während das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg die Studierendenwohnheime fördert, übernimmt das Bauministerium nun erstmals die Förderung für Auszubildende.

32,6 Millionen Euro für die Schaffung von Wohnheimplätzen 

Razavi erklärte, dass die Förderung von Mitarbeiterwohnen bereits Teil der Mietwohnraumförderung des Landes sei und „Junges Wohnen“ eine logische Erweiterung darstelle. Mit den Bundesmitteln, die 2024 verfügbar werden, plant das Ministerium, 32,6 Millionen Euro für die Schaffung von Wohnheimplätzen und Gemeinschaftsräumen zu investieren, um so zusätzlichen preisgünstigen Wohnraum für Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein bereitzustellen. Die Ministerin betonte die Bedeutung von bezahlbarem Wohnen für den Standort Baden-Württemberg, insbesondere hinsichtlich der Bemühungen, die Abwanderung qualifizierter Fachkräfte zu verhindern. Der Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“ markiert den Beginn dieser Initiative und lädt Interessenten ein, bis zum 30. April 2024 ihre Bauvorhaben zur Förderung anzumelden. Diese Anmeldungen werden geprüft und in die Gestaltung des finalen Förderangebots einbezogen.

Bis Ende April Projekte einreichen 

Den Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“ (PDF) den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen jetzt veröffentlicht hat, finden Sie hier. Interessenten können bis zum 30. April ihr Interesse für die Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens (per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de) anmelden. Das Ministerium lädt dann die Anmelder geeigneter Vorhaben zu einer fachlichen Erörterung ein. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und einer parallel laufenden Recherche des Ministeriums fließen in die Formulierung des finalen Förderangebots ein. „Zunächst geht es uns um zusätzliche Wohnheimplätze, deren Schaffung wir investiv unterstützen wollen, um Engpässen zu begegnen. Neubaumaßnahmen haben wir besonders im Blick, aber natürlich auch die Unterstützung von Umbau und Aufstockung“, so Razavi.